A. Geltung, Angebot, Auftragsbestätigung, Umfang der Lieferung, Dienstleistung

  1. Die Angebote, Verkäufe und Lieferungen der HSK Palettiertechnik GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von der HSK GmbH International als Zusatz zu diesen Lieferbedingungen schriftlich bestätigt werden.
  2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An allen Angebotsunterlagen behält sich die HSK Palettiertechnik GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nur mit deren Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
  3. Für den Umfang der Lieferung, Dienstleistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der HSK Palettiertechnik GmbH maßgebend, bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung gilt ihr Angebot. Hiervon unberührt bleibt das Recht der HSK Palettiertechnik GmbH , technische Änderungen an dem Liefergegenstand dann vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird. 
  4. Entsteht dem Besteller bei Montagearbeiten ein Produktionsschaden und/oder Produktionsausfall durch Fehlbedienung und/oder Fehlfunktion, entfällt eine Schadensersatzhaftung durch die  HSK Palettiertechnik GmbH .

B. Lieferfrist

  1. Die Lieferfrist beginnt mit  der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung und/oder sonstiger Vorauszahlungen.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk der HSK Palettiertechnik GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wird die HSK Palettiertechnik GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren ungewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gleichviel ob in ihrem Werk oder bei ihren Unterlieferanten eingetretenen z.B. Betriebsstörungen, behördlichen Sanktionen und Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, so verlängert sich, soweit diese Umstände zur Verzögerung führen, wenn die Lieferung oder Leistung nicht möglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
    Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die HSK Palettiertechnik GmbH von ihrer Lieferpflicht frei.
    Wenn die Behinderung länger als zwei Monate andauert, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten.
    Verlängert sich in den genannten Fällen die Lieferzeit oder wird die HSK GmbH International von ihrer Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige abgeleitete Schadenersatz- und Rücktrittsrechte des Bestellers, mit Ausnahme des in dieser Bestimmung geregelten Rücktrittrechts.
    Auf die hier genannten Umstände kann sich die HSK Palettiertechnik GmbH nur berufen, wenn sie dem Besteller hiervon unverzüglich Nachricht gegeben hat. Diese Regelung findet in Fällen von Streik und/oder Aussperrung entsprechend Anwendung.
  3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der HSK Palettiertechnik GmbH durch ihre Vorlieferanten bleibt vorbehalten. 
  4. Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die auf leichte Fahrlässigkeit der HSK Palettiertechnik GmbH , ihre leitenden Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurück zu führen ist, ein Schaden, so ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, die nachstehende Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v. H., im Ganzen aber höchstens 3 v. H. vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
  5. Die in Ziffer 4 geregelten Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers, die er in Fällen geltend macht, in denen er der im Verzug befindlichen HSK Palettiertechnik GmbH eine angemessene Nachfrist setzt, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und von der HSK Palettiertechnik GmbH die Nachfrist nicht eingehalten wird, sowie in den Fällen in denen die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird und/oder bei Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung nach Ablehnung einer Teillieferung hat.
    In diesen Fällen bleiben etwaige Rücktrittsrechte des Bestellers jedoch unberührt.
  6. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, werden ihm beginnend 10 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk der HSK Palettiertechnik GmbH , mindestens jedoch 1 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Die HSK Palettiertechnik GmbH ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu Verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist mit dem von ihm bestellten, oder der gleichen Gattung zugehörigen Liefergegenstand zu beliefern.
  7. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten voraus.

C. Preis und Zahlung

  1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk bzw. nach jeweils gültigen Angeboten zzgl. der zu zahlenden gesetzlichen USt. Zusätzliche Kosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll usw., sowie Montage werden gesondert berechnet.
  2. Zahlungen sind mangels besonderer Vereinbarungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels hat der Besteller an die HSK Palettiertechnik GmbH Zinsen in Höhe des gesetzlich geregelten Verzugszinssatzes für Handelsgeschäfte nach Effektivzinsmethode/ISMA-Rule zu bezahlen.
  4. Die HSK Palettiertechnik GmbH kann die Erfüllung einer Lieferung und Leistung aussetzen, wenn sich nach Vertragsabschluss heraus stellt, dass der Besteller einen wesentlichen Teil seiner Verpflichtung wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit nicht erfüllen wird. Setzt der Lieferer die Erfüllung aus, so hat er dies dem Besteller sofort anzuzeigen und die Erfüllung fortzusetzen, wenn der Besteller für die Erfüllung seiner Pflichten Gewähr gibt.

D. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  1. Die HSK Palettiertechnik GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der HSK Palettiertechnik GmbH  gegenüber dem Besteller aus dem Liefervertrag vor. Wird ein Scheckwechselverfahren vereinbart und haftet die HSK Palettiertechnik GmbH aus dem Wechsel gegenüber Dritten, insbesondere der Bank,  so hat der Besteller seine Verpflichtung erst erfüllt, wenn diese Haftung des Lieferers aus dem Wechsel endgültig entfallen ist.
  2. Bis zur endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen der HSK Palettiertechnik GmbH gegen den Besteller aus dem Liefervertrag ist der Besteller nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder an Dritte weiter zu geben.

E. Gewährleistung

  1. Die Frist für Gewährleistungen aus Dienstleistungen beträgt 3 Monate. 
  2. Mängelrügen sind schriftlich einzureichen. Mängelansprüche beziehen sich nur auf die aufgeführte Dienstleistung, weitere Ansprüche – gleich welcher Art – sind ausgeschlossen. Die Mängelbeseitigung findet ausschließlich in den Räumen der HSK Palettiertechnik GmbH statt. Sollte dies aus Gründen die der Besteller zu benennen hat unmöglich sein, trägt der Besteller hierfür die anfallenden Kosten.
  3. Die Gewährleistung setzt regelmäßige Wartung durch den Betreiber und HSK Palettiertechnik GmbH -Fachpersonal voraus. Sollten die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
    Ausgeschlossen sind Schäden die durch nicht fachgerechte, oder zu späte Wartung, Fehlbedienung oder Instandhaltung entstanden sind.
    Eine Mängelhaftung entfällt auch dann, wenn unsachgemäße Änderungen vorgenommen wurden oder keine Originalteile verwendet worden sind.
  4. Ausfallzeiten und die damit verbundenen kosten gehen nicht zu Lasten der HSK Palettiertechnik GmbH . Reisezeiten, Reisekosten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
  5. Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen.

F. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenschutz, Schriftform und Teilnichtigkeit

  1. Erfüllungsort für die Zahlung und für die Lieferung ist der Sitz der HSK Palettiertechnik GmbH .
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ist Glückstadt. Die HSK Palettiertechnik GmbH  hat jedoch das Rech, den Besteller auch an den Gerichtsstand des Bestellers zu verklagen.
  3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die HSK Palettiertechnik GmbH .
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Glückstadt, August 2018